Berlin. In einem gemeinsamen Schreiben an die Verkehrsminister und -senatoren der Bundesländer haben sich die Verbände der Transport- und Logistikwirtschaft erneut für eine harmonisierte Fahrverbotsregelung an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ausgesprochen. Zu den Unterzeichnern gehören der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV).
Sollte sich kein Konsens für eine Abschaffung der Lkw-Fahrverbote an den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ergeben, bitten die Verbände, den ihren Kompromissvorschlag zu prüfen, dass zumindest das in Paragraf 30 Absatz 3 genannte Zeitfenster – analog zu den Fahrverbotszeiten der Ferien-Reiseverordnung – auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr verkürzt wird.
Regelung zwischen NRW und Niedersachsen als Beispiel
Als Beispiel für eine sozial- und wirtschaftsverträgliche Regelung führen die Verbände den jüngsten Erlass der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an, ab dem Jahr 2020 die Fahrverbotszeiten für Lkw am Reformationstag und an Allerheiligen auf den Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr zu beschränken und die Durchfahrt auf den wichtigsten Verbindungsstraßen zu erlauben. Hierdurch würde eine unnötige Verkürzung der Feiertagsruhe der Berufs-kraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ebenso vermieden, wie zusätzlicher logistischer Aufwand. Insbesondere die Nachtschichten bei System- und Netzwerkverkehren würden von einer Verkürzung des Fahrverbotszeitfensters profitieren, so die Verbände.
Bereits Ende Mai 2019 hatten sich die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium für eine Harmonisierung der Feiertagsfahrverbote eingesetzt und unter anderem ein gänzliche Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen gefordert. Dieser Antrag wurde jedoch Anfang September vom Parlamentarischen Staatssekretär Bilger negativ beantwortet mit der Begründung, dass der Schutz der kirchlichen Feiertagsruhe höher zu bewerten sei als wirtschaftliche Erwägungen.
Die Abstimmung über die Novellierung der StVO und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgt am 20. Dezember 2019 im Deutschen Bundesrat. (fa)