Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat die zehnte Ausgabe der „VDV-Maßnahmenliste“ veröffentlicht. Sie stellt aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs sowie der SPNV-Aufgabenträger erforderliche Investitionsmaßnahmen für das Bundesschienenwegenetz zusammen. Mit insgesamt 813 Maßnahmenvorschlägen, darunter über 400 neuen, konkretisiere man anhand konkreter Projektvorschläge den Ruf nach einer auskömmlichen und langfristig stabilen Finanzierungslinie für den Ausbau und die Modernisierung des Bundeschienennetzes, so der VDV.
„Mehr als die Hälfte der in der Liste enthaltenen Maßnahmen sind mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz realisierbar und würden den Güterbahnen in Deutschland sofort helfen“, betont VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Es handelt sich hierbei um kleine und mittlere Maßnahmen, die wesentlich schneller und effizienter umgesetzt werden können als die großen Projekten des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesschienenwege“, so Berends am Montag, 16. September, bei der Vorstellung in Berlin.
VDV appelliert an die Politik
Die DB InfraGO erhalte durch die Liste detaillierte Informationen über die Bedürfnisse des Marktes und kann das Netz gezielt weiterentwickeln, betont der VDV. Auch der Bund profitiere, denn „er erhält als Eigentümer und Hauptfinanzierer der Eisenbahninfrastruktur wertvolle Rückmeldungen, ob die bestehenden Strukturen und Finanzierungsinstrumente den Anforderungen des Marktes gerecht werden“.
Der VDV fordert eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel für den Titel „Engpassbeseitigung und Umsetzung D-Takt“ im Bundeshaushalt 2024. Die Erhöhung der Mittel auf 108 Millionen Euro, was nahezu einer Verdopplung entspricht, ist dabei das klar definiertes Mindestziel.
„Auch wenn dieser Betrag im Vergleich zu den gesamten Bundeszuschüssen für Investitionen in die Bundesschienenwege gering erscheint, wäre dies ein positives Signal", stellt Berends klar. Auch darüber hinaus sieht der VDV großen Handlungsbedarf. So gebe es „blinde Flecken im Netz“ und es sei „nicht akzeptabel, dass nur Maßnahmen finanziert werden können, die zur Beseitigung offiziell festgestellter Engpässe beitragen“.