Bremen. Nach dem Urteil im Streit um den Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag, 23. November, seine schriftliche Begründung vorgelegt. Das Gericht hatte Anfang November die 2015 erteilte Baugenehmigung für den Spezialhafen für inzwischen unwirksam erklärt. Seit damals habe sich „die Situation grundlegend geändert“, heißt es in dem Urteil.
Von der Hafenanlage an der Außenweser sollten eigentlich riesige Anlagen zu Windparks auf hoher See verschifft werden. Dagegen hatte der Umweltverband BUND geklagt, gerichtlich wurde ein vorläufiger Baustopp verhängt. Zwar seien die politischen Ausbauziele für die Offshore-Windenenergie nach einer vorübergehenden Senkung inzwischen wieder erhöht worden, heißt es im Urteil. Daraus sei aber „noch nicht erkennbar, dass gerade der OTB wieder benötigt werden könnte“. Eine Nutzung des OTB für andere Zwecke, etwa als Schwerlasthafen, werde von der Baugenehmigung nicht umfasst.
Rücklagen für den Bau wurden bereits aufgelöst
Auch seien die vom Land Bremen angesparten Rücklagen für den 180 Millionen Euro teuren Bau bereits aufgelöst worden. Hersteller von Windkraftanlagen seien inzwischen aus Bremerhaven verschwunden. Der Siemens-Konzern siedelte ein neues Offshore-Turbinenwerk nicht in Bremerhaven, sondern in Cuxhaven an. Von der Politik seien seit dem Baustopp keine Bemühungen vorangetrieben worden, den OTB noch umsetzen zu wollen.
Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Ob Bremen dagegen Beschwerde einlegt, war zunächst noch unklar. Nach Angaben des Gerichtssprecher hat der Senat dafür einen Monat Zeit. (dpa)