Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) setzt sich weiterhin für eine klare gesetzliche Unterscheidung zwischen Transportdienstleistungen und Postdienstleistungen ein. Ziel sei es, Transportdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Postregulierung auszuschließen.
Derzeit ist es nicht nachvollziehbar, warum die gewerbliche Beförderung von Postsendungen im Fernverkehr zwischen zwei Postverteilzentren überhaupt unter das Postrechtsmodernisierungsgesetz fallen sollte. Bereits im Dezember 2023 hatte der DSLV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes vor bürokratischen Doppelbelastungen für Transportunternehmen gewarnt. Denn Transportunternehmen erfüllen bereits mit der obligatorischen Gewerbelizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder einer EU-Gemeinschaftslizenz die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für den Eintritt in den Straßengüterverkehrsmarkt, unabhängig davon, welche Güter sie befördern.
Frank Huster, der Hauptgeschäftsführer des DSLV, bemängelt: „Für ein zweites paralleles Erlaubnisregime, das sich ausschließlich auf Postsendungen im Straßengüterverkehr bezieht, besteht in diesem Bereich überhaupt keine sachliche Notwendigkeit.“
Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf beschlossen. Unternehmen, die über eine gültige Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsrecht verfügen, erhalten danach zwar zumindest Erleichterungen bei der Antragstellung, bleiben jedoch zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur mit den damit verbundenen umfassenden Vorprüfungen und Vorgaben verpflichtet.
Der DSLV fordere deshalb anlässlich der am 20. März stattfindenden Anhörung zum Postrechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages das Gesetz dringend zu präzisieren.