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Union und SPD einigen sich auf Infrastrukturgesellschaft

30.03.2017 17:34 Uhr
Union und SPD einigen sich auf Infrastrukturgesellschaft
Eine Privatisierung der Autobahnen ist laut den Plänen für eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes ausgeschlossen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Soeren Stache

Die Koalitionsspitzen haben beim Treffen im Kanzleramt am Mittwochabend Vorbehalte gegen die geplante Bundesfernstraßengesellschaft ausgeräumt.

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Berlin. Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend im Kanzleramt sind die Vorbehalte der SPD-Bundestagsfraktion gegen die geplante Infrastrukturgesellschaft ausgeräumt. Mit einer staatsnahen Gesellschaft im hundertprozentigen Besitz des Bundes sei eine Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen, sagte der SPD-Politiker Martin Burkert der VerkehrsRundschau.

Darüber hinaus habe man durchgesetzt, dass umstrittene Straßenbauprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) nur bei Einzelprojekten erlaubt seien. „Das bedeutet, dass ÖPP im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ausgeschlossen ist“, betonte Burkert, der auch Vorsitzender des Bundestagsverkehrsausschusses ist.

Nach seinen Worten sind insgesamt 13 Grundgesetzänderungen erforderlich, um die Infrastrukturgesellschaft zu gründen. Mit dieser soll die Verantwortung für die Autobahnen ab 2021 von der Auftragsverwaltung der Länder auf den Bund  übertragen werden.

Für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat erforderlich. In der Länderkammer wäre daher die Zustimmung von mehreren rotgrün-regierten Ländern erforderlich. Burkert rechnet mit einem Beschluss des Bundestages am 19. Mai.

Bundesfinanzminister macht Druck

Insbesondere Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dringt auf die Schaffung der Infrastrukturgesellschaft. Für ihn sei dies ein A-Thema, wie Burkert formulierte. Motiv sei, den Erhalt und Ausbau von Fernstraßen auch künftig in größerem Umfang über Kredite zu finanzieren , ohne dass diese aber unter die Vorgaben der Maastricht-Kriterien fallen – also unter die Vorgabe, dass die jährliche Neuverschuldung nicht höher als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sein darf und insgesamt 60 Prozent des BIP nicht überschreitet. Schäuble hatte den Ländern die Übertragung der Infrastrukturverantwortung  auf den Bund mit Milliarden im künftigen Finanzausgleich abgerungen. (jök)

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