Budapest. In Ungarn ist kurzfristig auch der Karfreitag zum Feiertag ernannt worden. Darüber informierte jetzt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Demnach gilt erstmals zum 14. April 2017 auch am Karfreitag ganztägig ein Fahrverbot für Lkw, landwirtschaftliche Traktoren und deren Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Das Lkw-Fahrverbot anlässlich des Osterfestes gilt in Ungarn somit vom 13. April 2017 um 22 Uhr bis zum 14. April 2017 um 22 Uhr sowie vom 15. April 2017 um 22 Uhr bis zum 17. April um 22 Uhr (Ostermontag ist in Ungarn ebenfalls ein Feiertag). (ag)
Ungarn: Lkw-Fahrverbot auch am Karfreitag
Am 13. und 14. April dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zeitweise nicht in Ungarn verkehren. Zusätzlich gilt wie gehabt zeitweise ein Fahrverbot zwischen dem 15. und dem 17. April.