Zürich. Der Flugzeug-Bodenabfertiger Swissport International hat gute Aussichten, seinen widerrechtlich enteigneten Mehrheitsanteil an der lokalen Handlingtochter Swissport Ukraine zurückzuerhalten. Laut Mark Skinner, dem bei dem Schweizer Unternehmen für die Region zuständigen Manager, hätten Gespräche mit Abgesandten der Regierung in Kiew gezeigt, dass der Staat hohes Interesse an einer für sein Unternehmen zufriedenstellenden Lösung des Falls habe.
Hintergrund des Falls sind dubiose Prozesse verschiedener juristischer Instanzen, bei denen kurz vor Prozessbeginn der verantwortliche Richter ohne nähere Angaben ausgetauscht wurde und die zu Ungunsten der Schweizer Firma endeten. Als Folge wurden dem Minderheitsaktionär und bisherigen Geschäftspartner von Swissport, Ukraine International Airlines (35 Prozent), die kompletten Anteile an Swissport Ukraine per Beschluss des örtlichen Appellationsgerichts überschrieben. Die Züricher Zentrale der Swissport bewertete dies als „gesetzeswidrige kalte Enteignung“ und bat die Botschaften der Schweiz und Frankreichs um Unterstützung zur Wiedererlangung ihres Eigentums in Höhe von rund 30 Millionen US Dollar. Außerdem wandte sich Swissport an die EU, um zu dokumentieren, welche Risiken ausländische Investoren in der Ukraine ausgesetzt sind.
Aufgrund dieser Interventionen hat die Kiewer Regierung mittlerweile einen Ausschuss zur Aufklärung von Plünderungen und Enteignungen (Anti Raiding Committee) ins Leben gerufen. Dieser habe zweimal getagt und Swissport konnte im Beisein von Vertretern der beiden Botschaften den Fall vortragen. „Unser Eindruck ist, dass die Regierung der Ukraine alles dran setzt, den Vorgang aufzuklären und die widerrechtliche Enteignung unseres Eigentums rückgängig zu machen“, so Manager Skinner gegenüber der VerkehrsRundschau. Auf Nachfrage widersprach er nicht der Annahme, dass massiver Druck der EU und der beiden Botschaften die Ukraine zum Einlenken in dieser bewegt hat. „Wir sind damit zu einer Art Präzedenzfall geworden“, so Skinner, von dem auch andere internationale Investoren künftig profitieren könnten.
Mögliche Kapitalerhöhung war Auslöser
Ausgelöst wurde der gesamte Vorgang durch die Erwägung einer Kapitalerhöhung bei Swissport Ukraine von Mehrheitseigner Swissport gegenüber dem Minderheitspartner Ukraine International Airlines (UIA). Dies nahm die UIA-Seite zum Anlass, der Swissport Vertragsbruch vorzuwerfen und den Versuch, die bestehenden Eigentumsanteile widerrechtlich zu ihren eigenen Gunsten verändern zu wollen. Mit ihrer Klage hatte UIA schließlich Erfolg, so dass Swissport im vergangenen Januar gezwungen war, ihren Mehrheitsanteil an der Kiewer Handlingtochter an den Eigner Aron Mayberg von Ukraine International Airlines zu übertragen. Dank der Intervention durch die Botschaften und die EU sowie dem Engagement der Ukrainischen Regierung bestehen nach Ansicht der Swissport jetzt gute Aussichten, die Entscheidung des Appellationsgerichts rückgängig zu machen. (hs)