Übernachten im Lkw: EU beschränkt Kontrollpraxis
Die EU-Kommission hat alle Mitgliedstaaten informiert, dass Kontrollbehörden von Lkw-Fahrern keinen Nachweis verlangen dürfen, der belegt, dass sie die regelmäßige Wochenruhezeit außerhalb der Fahrzeugkabine verbracht haben.