"Tief sitzender Frust"
Mit dem neuen Mindestlohngesetz (MiLoG) können sich Fahrer von Subunternehmern auch direkt an den ursprünglichen Auftraggeber wenden und die Differenz einklagen, wenn sie unter 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Warum KEP-Dienste ganz schnell in der Pflicht sein können und was Experten nun raten.