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Tarifkonflikt: Gespräche zwischen Deutscher Bahn und EVG

17.05.2023 11:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Deutsche Bahn, Verwaltung, Logo, Berlin
Deutsche Bahn und EVG liegen bei Forderung und Angebot nach wie vor weit auseinander
© Foto: Fabrizio Bensch/dpa/picture-alliance

Nach einem abgesagten Warnstreik gibt es Bewegung im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn. Der Konzern und die Gewerkschaft EVG haben weitere Gespräche angekündigt.

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Im laufenden Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn treffen sich der bundeseigene Konzern und die Gewerkschaft EVG an diesem Mittwoch, 17. Mai, zu weiteren Gesprächen. Über den Ort und die genaue Uhrzeit hatten beide Seiten zuvor Vertraulichkeit vereinbart. Bei dem Treffen soll der Bahn zufolge vor allem die nächste offizielle Tarifrunde in der kommenden Woche in Fulda vorbereitet werden.

Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am vergangenen Wochenende konnten die Tarifparteien einen Knackpunkt beim Thema Mindestlohn weitgehend aus dem Weg räumen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte daraufhin einen angekündigten 50-Stunden-Warnstreik kurzfristig abgesagt. Dennoch liegen beide Seiten bei Forderung und Angebot nach wie vor weit auseinander.

Mindestlohn als ein Knackpunkt

Die EVG will in ihren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und Dutzenden weiteren Eisenbahn-Unternehmen unter anderem 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent bei den oberen Einkommen durchsetzen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat bislang neben einer Inflationsausgleichsprämie prozentuale Steigerungen von insgesamt zehn Prozent bei den unteren und mittleren sowie acht Prozent bei den oberen Einkommen in Aussicht gestellt. Bei der Laufzeit sieht der Konzern 27 Monate vor.

Cosima Ingenschay, Verhandlungsführerin und stellvertretende Vorsitzende der EVG, sagte am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Sollte es zu keinen Einigungen kommen, gebe es nur ein letztes Mittel: „Wenn wir am Verhandlungstisch nicht weiterkommen, müssen wir streiken.“

Die EVG wollte zunächst das Thema Mindestlohn klären. Rund 2000 Beschäftigte erhielten diesen bislang nur über Zulagen. Die Gewerkschaft wollte den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 12 Euro die Stunde aber rückwirkend in die Tariftabellen aufnehmen, so dass sich alle künftigen Einigungen auf diesen höheren Sockel beziehen können.

Die Bahn hat dem inzwischen zugestimmt. Allerdings hat die EVG auch nach dem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt in manchen Details Gesprächsbedarf. Die offizielle nächste Verhandlungsrunde bei der Bahn ist für den 23. und 24. Mai in Fulda angesetzt.

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