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Schwerpunktkontrollen: Zahlreiche Verstöße gegen Kabotageregeln

25.05.2023 09:52 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kontrolle_Lkw_BALM
Im April führte das BALM mehrere Schwerpunktkontrollen durch
© Foto: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Köln

Bei Schwerpunktkontrollen im April hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität zahlreiche Verstöße gegen Kabotageregelungen sowie Ruhezeiten festgestellt.

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Am 10./11. April sowie am 20./21. April 2023 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bundesweite Schwerpunktkontrollen an 30 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt. Zusätzlich wurden technische Unterwegskontrollen durchgeführt.

Im Rahmen der Kontrollaktion am 10./11. April wurden insgesamt 338 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 335 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 131 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft, teilte das BALM mit. An den Kontrollen beteiligten sich 111 Kontrollkräfte der Verkehrskontrolldienste.

Es wurden 71 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und fünf Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 25 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden fünf Verstöße festgestellt, darunter „ein defekter Fahrtenschreiber und zwei Mängel im Bereich der Bremsbeläge“.

Am 20. und 21. April wurden 696 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 667 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 67 auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und vier Fahrzeuge von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. Dabei wurden 19 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden drei Verstöße festgestellt. Die TUK-Experten beanstandeten drei technische Mängel.

An Sicherheitsleistungen habe man während der Schwerpunktkontrollen im April 2023 insgesamt rund 101.232 Euro vereinnahmt, so das BALM. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen werde fortgesetzt.

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KOMMENTARE


Christian Zorn

27.05.2023 - 07:08 Uhr

Der Verstoß gegen das Kabotagegesetz ist doch nichts Neues mehr. Jeder zweite ausländischer LKW verstößt dagegen. Zum Beispiel Amazon macht es im großem Stil. Sie beauftragen polnische LKW's um Ihr in Deutschland angemeldeten Auflieger zuziehen, innerhalb Deutschlands. Die Behörden schauen täglich weg, obwohl dies ein klarer Verstoß gegen das Kabotagegesetz ist. Aber die Ausrede dazu ist leider immer die Gleiche, wir haben zu wenig Möglichkeiten und zu wenig Personal. Ich finde dazu, man macht es sich von den Behörden ziemlich einfach. Wir müssen endlich mal anfangen, die Gesetze mit harten Strafen umsetzen, nur so werden auch unsere Behörden im Ausland respektiert. Man lacht doch schon im Ausland über unseren Behörden.


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