Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Februar Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.
Am 6. und 21./22. Februar führte das Bundesamt bundesweite Schwerpunktkontrollen an 37 beziehungsweise 44 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung von technischen Unterwegskontrollen. Zusätzlich wurden am 6. Februar die Regelungen zur Einhaltung der regelmäßigen Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeugs geprüft.
Im Bereich der Außenstelle München beteiligte sich an der Kontrollaktion vom 22. Februar am Parkplatz „Martinsberg“ an der BAB 96 die Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck.
Lenk- und Ruhezeiten werden nicht eingehalten
Im Rahmen der Kontrollaktion am 6. Februar wurden 512 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 405 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 411 auf die
Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 24 Fahrzeuge von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden 50 Verstöße festgestellt. Die TUK-Experten beanstandeten sieben technische Mängel. Darunter befanden sich eine defekte Abgasreinigungsanlage und zwei Mängel im Bereich der Bereifung.
Am 21. und 22. Februar wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 807 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 784 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 104 Fahrzeuge auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und 33 Fahrzeuge von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 25 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden elf Verstöße gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 33 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden durch die Kontrolleure fünf Verstöße festgestellt, darunter je eine manipulierte und defekte Abgasreinigungsanlage und zwei Mängel im Bereich der Bereifung.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im Februar 2023 rund 121.000 Euro vereinnahmt.
Annette Ullrich
Klaus Strempel