Bern. Der Schweizer Bundesrat will nach eigenen Angaben im grenzüberschreitenden Straßentransport den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den EU-Staaten stärken. Deshalb ist ein Bündel von Gesetzesänderungen geplant.
Grund dafür ist die Verabschiedung des ersten EU-Mobilitätspakets. Der Bundesrat will nun eine Reihe Schweizer Gesetze im grenzüberschreitenden Straßengüter- und Personentransport an die neuen EU-Regeln anpassen.
Neue Lizenzpflicht für Lieferwagen ab 2,5 Tonnen
Unter anderem sollen künftig auch Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen für den gewerbsmäßigen Güterverkehr im grenzüberschreitenden Straßentransport bewilligungspflichtig werden. Bisher brauchten Unternehmen erst eine Bewilligung (Lizenz), wenn sie im Güterverkehr Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzten. Es fallen laut Schweizer Bundesrat nur Unternehmen neu unter diese Regelung, die nicht bereits jetzt Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im nationalen oder internationalen gewerblichen Transport einsetzen. Nicht-gewerbsmäßige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind davon weiterhin ausgenommen.
Bessere Kontrolle von Briefkastenfirmen
Anpassungen gibt es auch, um zu verhindern, dass ausländische Transportunternehmen in einem Land Scheinfirmen eröffnen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen oder von tieferen Sozialstandards für das Fahrpersonal zu profitieren.
Der Bundesrat schlägt außerdem eine Anpassung des schweizerischen Entsendegesetzes vor. Die neue Regelung soll eine Grundlage für den Informationsaustausch und die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweizer Behörden schaffen. Amtshilfe soll demnach gewährt werden, wenn die Behörden eines EU-Staates ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen auf Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen in diesem EU-Staat kontrollieren möchten und Amtshilfe aus der Schweiz benötigen. Im Rahmen der Entsendung eines Arbeitnehmers aus der Schweiz in einen EU-Staat müssen die minimalen Arbeitsbedingungen des Gastlandes eingehalten werden.
Die Vernehmlassung für diese Gesetzesanpassungen dauert bis am 31. Mai 2022. Darunter versteht man eine wichtige Phase im Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei der wichtige Interessengruppen konsultiert werden. Ziel ist es zum einen, Fachwissen einzuholen, zum anderen aber auch, die Erfolgschancen eines Gesetzes im weiteren Prozess besser abschätzen zu können. (sn)