Bern. Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, die Höhe der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für 2020 nicht zu verändern. Somit wird es nach Informationen des Schweizer Nutzfahrzeugverbands Astag im kommenden Jahr weder höhere Abgabesätze noch Abklassierungen geben.
Ab 2021/22 könnte sich dies laut Verband allerdings ändern, da bis dahin die sogenannte „Sieben-Jahres-Frist“ zur Investitionssicherheit abgelaufen ist. Während dieser Frist muss die jeweils neueste Emissionsklasse zur Investitionssicherheit in der besten Abgabekategorie bleiben. In einem Jahr werde es deshalb voraussichtlich zur Abklassierung von Fahrzeugen der Euro-Normen 4- und 5 kommen, ab 2022 dann auch bei Euro-6-Fahrzeugen.
Weitere Informationen zu den aktuellen LSVA-Tarifen finden Sie hier: Tarifinformationen Astag