Die Bundesregierung will die „umfassende Modernisierung des Schienengüterverkehr konsequent vorantreiben“. Dieses Ziel formuliert die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein leistungsstarker, zukunftsfähiger Schienengüterverkehr „die tragende Säule für ein nachhaltiges, klimafreundliches und leistungsfähiges Verkehrssystem der Zukunft“.
Der bereits 2017 auf den Weg gebrachten „Masterplan Schienengüterverkehr“ – der 66 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern umfasst – sei seither gemeinsam mit dem Sektor umgesetzt und fortentwickelt worden, schreibt die Bundesregierung. Aktuelle Schwerpunkte bildeten dabei die Handlungsfelder Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur und des Zugangs zum Netz, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Modernisierung vor allem über Innovationsförderung.
Von „wesentlicher Bedeutung“ für mehr Leistungsfähigkeit auch im SGV sei das vom Koalitionsausschuss am 28. März 2023 beschlossene Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung. Mit den darin für die Modernisierung und Erweiterung des Schienennetzes sowie zur Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehenen Maßnahmen und Mitteln für die kommenden Jahre „bekenne sich die Bundesregierung klar zum Verkehrsträger Schiene“, heißt es in der Vorlage.
Bundesregierung sieht in Verlustübernahme keine Beihilfe
Zur Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion, ob die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr in den nächsten Jahren noch stärker finanziell unterstützen will, wird in der Antwort auf die wirtschaftliche Eigenständigkeit des innerhalb der Deutschen Bahn für den Einzelwagenverkehr zuständigen Unternehmens DB Cargo verwiesen. Es sei daher „zunächst einmal die Aufgabe des Unternehmens“, für die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensaktivitäten Sorge zu tragen, schreibt die Regierung.
Man unterstütze den Einzelwagenverkehr bereits seit 2020 über die Anlagenpreisförderung und setze sich darüber hinaus für eine verstärkte Entlastung des Einzelwagenverkehrs über die geplante Betriebskostenförderung ein, schreibt dazu das Bundesverkehrsministerium. Zudem informiert die Bundesregierung darüber, dass die EU-Kommission gegenüber Deutschland ein Hauptprüfverfahren eröffnet habe und darin unter anderem prüfe, „ob die Übernahme der Verluste der DB Cargo durch die DB AG eine Beihilfe darstellt“. Dies ist aus Sicht der Regierung „nicht der Fall“. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, könne „sich die Bundesregierung derzeit nicht näher dazu äußern“, heißt es in der Antwort weiter.