Bonn. Das Bundeskartellamt erlaubt dem Logistikdienstleister Rhenus die geplante Übernahme der Mehrheit an der Deutschen Binnenreederei (DBR) mit Hauptsitz in Berlin und Kerngeschäft insbesondere im Gebiet der nord- und ostdeutschen Wasserstraßen. Es geht um den Kauf der Anteilen der polnischen OT Logistics – sie hält aktuell 81 Prozent an DBR. Das Tochterunternehmen der Rethmann-Gruppe betreibe zwar ebenfalls eine Flotte von 350 Binnenschiffen, sei aber mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Rhein tätig, hieß es zur Begründung. Für den Fall, dass nun weitere rund 700 Binnenschiffe von DBR hinzukommen, sieht die Behörde offenbar keine beherrschende Stellung im deutschen Markt. Zum Kaufpreis und den Details der Fusion wollte sich Rhenus am Montag auf Nachfrage noch nicht äußern. Medienberichten zufolge stehen 19,6 Millionen Euro im Raum.
„Trotz einer starken Marktposition der Beteiligten ruft das Vorhaben weder im Bereich des Binnenschifftransports noch auf den nachgelagerten Logistikmärkten durchgreifende wettbewerbliche Bedenken hervor“, erklärte dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Montag. Die Ermittlungen der Behörde hätten ergeben, dass der Markt für den Binnenschifftransport in Nord- und Ostdeutschland von Überkapazitäten geprägt ist. „Dies liegt unter anderem an der rückläufigen Nachfrage nach Schiffsraum, etwa aufgrund des Kohleausstiegs“, sagte er. In eingeschränktem Umfang stünden Verladern zudem alternative Transportmittel wie Bahn und Lkw zur Verfügung. „Seit einigen Jahren ist eine sukzessive Verlagerung von Schiffstransporten auf die Schiene zu beobachten.“
Kartellwächter betrachten unterschiedliche Marktbereiche
Bei der Beurteilung der geplanten Fusion war laut dem Bundeskartellamt auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Übernahme der Imperial Shipping Group durch die Häfen und Güterverkehr Köln nahezu zeitgleich geprüft und Ende Juni freigegeben hat. Die Imperial Shipping Group transportiert ebenso wie die Rhenus Güter per Binnenschiff überwiegend auf dem Rhein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes legen demnach nahe, dass das Rheingebiet einerseits und das Wasserstraßengebiet in Nord- und Ostdeutschland andererseits zwei voneinander zu trennende Marktgebiete bilden. Die jeweils eingesetzten Binnenschiffe unterscheiden sich demnach zudem in ihrer Größe, sodass ein Einsatz im jeweils anderen Gebiet nicht möglich beziehungsweise nicht wirtschaftlich sei. (ag)
Raphaelkrg