Weimar. Eine sechs Punkte umfassende Resolution verabschiedeten die Mitglieder des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) während ihrer Jahreshauptversammlung in Weimar. Eine der Kernforderungen: Den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Mindestlohnes zu überarbeiten. Die Übergangfristen sollten über 2015 hinaus verlängert und Ausnahmeregelungen für Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen könnten, zugelassen werden. Zudem sollten diese Unternehmen nach französischem Vorbild subventioniert werden, so die beschlossenen Forderungen.
Auch die Haftung des Unternehmers für Subunternehmer will der LTV gestrichen wissen. „Die Haftungsregelungen sind unverhältnismäßig, der Gedanke unternehmerfeindlich“, erklärte LTV-Präsident Christoph Schuchert. Für ein Sozialzertifikat statt Compliance-Richtlinien auf Seiten der industriellen Auftraggeber sprach sich in diesem Zusammenhang Mathias Krage, Präsident des LTV-Bundesverbands DSLV, aus. „Nur so hat der kleine Unternehmer eine Chance, zu überleben“, so Krage. Für einen seiner Standorte erwartet er durch den Mindestlohn eine Kostensteigerung bis zu sieben Prozent. Diese werde zwar durch den Fachkräftemangel ohnehin kommen, „aber die gesetzliche Einführung zu einem Stichtag wird viele Betriebe an den Rand der wirtschaftlichen Unmöglichkeit bringen“, erwartet der DSLV-Präsident. Die einzig mögliche Reaktionsmöglichkeit sieht er in einer Preisanpassung. Für Schuchert eine allerdings schwer umzusetzende Maßnahme: Unter den schwierigen Marktverhältnissen des kleinteilig organisierten Transportgewerbes ließen sich höhere Frachtraten kaum und wenn, nur durch die Verknappung von Kapazitäten durchsetzen, so seine Situationsbeschreibung.
Man könnte den Mindestlohn besser verkraften, wenn es nicht eine Reihe unproduktiver Rahmenbedingungen gebe, merkte Schuchert an. Als Beispiel nannte er die Standzeiten an den Rampen, die sich pro Jahr und LKW auf 11.500 Euro summierten. „Wenn wir dieses Geld hätten, könnten wir unsere Fahrer besser zahlen,“, resümierte er. Auch diesen Punkt hatte der LTV auf seine Resolution gesetzt. Er fordert, den Standgeldparagraphen des HGB zu überarbeiten und nach dem VBGL-Beispiel zu normieren.
Einer der Punkte der LTV-Resolution betrifft die Ausweitung der LKW-Maut, die der Verband sowohl für die Absenkung des Fahrzeuggewichts als auch für die Ausdehnung der Fahrbahnen ablehnt. Außerdem gefordert: die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf gut ausgebauten Bundesstraßen von 60 auf 80 km/h, die Anpassung der Taxitarife im Zusammenhang mit dem Mindestlohn sowie das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug beschleunigt zu verabschieden.
„Die Resolution ist für uns die Möglichkeit, mit unseren Forderungen bei der Politik und in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen zu werden“, erklärte LTV-Präsident Schuchert über die Motivation, nach 2013 auch in diesem Jahr wieder ein Forderungspapier zu verabschieden. (bb)