Berlin/Frankfurt am Main. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) begrüßt. DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster sprach von einem absehbaren Schritt Brüssels angesichts der offensichtlichen Unvereinbarkeit des MiLoG mit EU-Recht.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sieht in dem Vertragsverletzungsverfahren „die Stunde der Wahrheit für das deutsche Transport- und Logistikgewerbe“ im grenzüberschreitenden Verkehr eingeläutet. Sollten im Zuge des Verfahrens auch grenzüberschreitende Verkehre vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes in Deutschland freigestellt werden, werde „ein weites Tor für noch mehr Sozialdumping in der EU geöffnet“ , warnte der BGL in einer Mitteilung.
Frank Huster erklärte in einer Mitteilung die Sicht des DSLV: „Die Kommission teilt unsere Bedenken, wenn sie von unangemessenen Verwaltungshürden spricht, die ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarkts behindern. Auf diese Einschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit durch das Mindestlohngesetz hat der DSLV wiederholt hingewiesen.“
Der von der EU-Kommission kritisierte internationale Geltungsbereich des MiLoG berühre auch die vom DSLV kritisierten Regelungen zur Auftraggeberhaftung. Für den DSLV stellten diese für die Speditions- und Logistikbranche das eigentliche Problem dar. Obwohl sie die Einhaltung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten bei ihren ausländischen Partnern kaum kontrollieren können, würden ihnen deren Verstöße zugerechnet, argumentiert der Speditionsverband. Solange Kontrollpflichten und unvorhersehbare Haftungsrisiken für den Auftraggeber bestünden, sei die Herausnahme von Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren aus dem Anwendungsbereich des MiLoG aus Sicht des DSLV der richtige Weg.
BGL spricht von zerrüttetem Marktumfeld
Tatsächlich gehe es um mehr „als nur um ein bisschen Dienstleistungsfreiheit oder vermeintliche Verwaltungshürden für grenzüberschreitende Warenbewegungen“, merkt der BGL an. „Bei näherem Hinsehen bleibt es selbst unbedarften Beobachtern nicht verborgen, dass sich der grenzüberschreitende Verkehr mehr und mehr in einem zerrütteten Marktumfeld bewegt, in dem Lohn- und Sozialdumpingpraktiken zum Lenkungs- und Geschäftsprinzip erhoben wurden“, stellt der Verband in seiner Reaktion fest. Der BGL verweist darauf, dass über 40 Prozent aller mautpflichtigen Verkehre in Deutschland mittlerweile in den Händen gebietsfremder Transportunternehmen lägen. Drei Viertel dieser Verkehre entfielen auf Fahrzeuge mit Standorten aus den EU-Beitrittsländern. Es sei „unabdingbar und naheliegend“ so der BGL, die von Gebietsfremden in Deutschland übernommenen grenzüberschreitenden Transporte und auch innerdeutschen Verkehre zumindest den Mindestlohnverpflichtungen zu unterwerfen.
Wirtschaft benötigt Rechtssicherheit
Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) erhofft sich nun eine „endgültige und verbindliche Klärung der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes mit Gemeinschaftsrecht“, wie der Verband in einer ersten Stellungnahme schreibt. Die Wirtschaft brauche dringend Rechtsklarheit und angesichts der drakonischen Bußgelddrohungen auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes, betonte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot.
In ihrer Stellungnahme sollte die Bundesregierung auch auf die von deutscher Seite geäußerten Bedenken eingehen, mahnt der Verband. Vermindert werden müsse der bürokratische Aufwand. Zudem müsse die Auftraggeberhaftung für den unmittelbar beauftragten Dienstleister reduziert werden, fordert der BWVL und regt die Umsetzung der im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen Exkulpationslösung an.
Der CSU-Verkehrsexperte im Europäischen Parlament, Markus Ferber, begrüße den Schritt der Kommission. „Denn die Anwendung des Mindestlohns auf den gesamten Transitverkehr in Deutschland ist eindeutig eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs.“ Das Signal der Kommission sollte Anlass sein, das Mindestlohngesetz zu korrigieren.(diwi)