Die Reform des Postgesetzes hat eine weitere Hürde genommen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags nahm am Mittwoch, 12. Juni, einen Vorschlag an, auf den sich Vertreter der Ampel-Koalition vorher geeinigt hatten. Am Donnerstag soll das Plenum zustimmen, im Juli soll der Bundesrat am Zug sein. Gibt auch die Länderkammer grünes Licht, wäre das Postgesetz erstmals seit 1998 grundlegend reformiert. Damals waren Briefe weit wichtiger als heute, und der Online-Handel samt seiner Paketmassen steckte noch in den Kinderschuhen.
Laut dem Gesetzesentwurf, den der Ausschuss mehrheitlich annahm, hat die Deutsche Post künftig weniger Zeitdruck. Sie muss 95 Prozent der heute eingeworfenen Briefe erst in drei Werktagen abgeliefert haben. Derzeit gilt die Vorgabe für den zweiten Werktag nach Einwurf. Dadurch kann die Post Kosten senken und auf die inländische Briefbeförderung im Flugzeug verzichten. Für den Verbraucher heißt das, dass er im Schnitt länger auf einen Brief wird warten müssen.
In anderen Teilen der Reform geht es darum, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. So sollen Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, künftig im Regelfall nur noch von zwei Menschen zugestellt werden – es sei denn, es stehen geeignete technisches Hilfsmittel zur Verfügung, dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung erlaubt. Subunternehmer, deren Einsatz vor allem Gewerkschaften sehr kritisch sehen, sollen künftig effektiver kontrolliert werden.
Außerdem wird der Einsatz von Brief- und Paketautomaten erleichtert. Sie können künftig bei der Erfüllung einer Filialnetz-Pflicht angerechnet werden. Es kann also sein, dass in einigen Dörfern und am Stadtrand künftig mehr Automaten aufgestellt werden als bislang und es dort keine Filiale mehr gibt, in denen ein Mensch bedient. Kommunalverbände sollen hierbei aber angehört und die Bundesnetzagentur soll eingebunden werden.