Oldenburg. Die Bauarbeiten auf der Bahnstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven können vorerst weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte Eilanträge der Stadt Oldenburg und weiterer Betroffener auf einen vorläufigen Stopp ab. Wie die Stadt Oldenburg am Sonntagabend mitteilte, ist der Ausgang des Hauptverfahrens aber offen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein genereller Stopp der Ausbaumaßnahme wenig aussichtsreich sei. Dies gelte vermutlich auch für vorgeschlagene Alternativtrassen. Auf der Strecke sollen nach der Anbindung des neuen Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven deutlich mehr Züge als bisher fahren. Das werde mehr Lärm und mehr Erschütterungen zur Folge haben, argumentieren die Kläger. Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts kann in puncto Lärmschutz durchaus Nachbesserungsbedarf bestehen.
Die Deutsche Bahn hatte Mitte Oktober 2011 auf der Baustelle in Rastede (Landkreis Ammerland) mit dem nächsten Schritt zum Ausbau der Bahnstrecke begonnen. Die 52 Kilometer lange Schienenverbindung soll durchgehend zweigleisig ausgebaut werden und ist für die Anbindung des neuen Containerhafens in Wilhelmshaven nötig.
Bund und Land investieren 557 Millionen Euro für das Gesamtprojekt. Im Anschluss an den zweigleisigen Ausbau soll die Strecke durchgehend elektrifiziert werden und Schallschutz erhalten. (dpa)