Um mehr Rettungs- und Hilfstransporte in die zuletzt vom Hochwasser betroffenen Gebiete im Saarland und in Bayern zu ermöglichen, hat das niedersächsische Verkehrsministerium eine Ausnahmeregelung für das Sonn- und Feiertagsverbot erlassen. Die Ausnahmeregelung gelte bis zum 31. Juli, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag, 14. Juni, mit. Mit der Ausnahmeregelung wollen Niedersachsen und andere Länder Transporte ermöglichen, die Hilfe leisten und mit denen Folgen der Unwetter beseitigt werden sollen.
Solidarisch sein
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Es untersagt eine Vielzahl von Transporten mit schweren Lkw sonntags und feiertags von 0 bis 22 Uhr. "Das Weihnachtshochwasser in Niedersachsen hat uns vor Kurzem einmal mehr vor Augen geführt, dass man nahezu von einem Moment auf den anderen vor einem Berg an Herausforderungen stehen kann, die man ohne Hilfe nicht lösen kann", sagte der Ministeriumssprecher. Das Verkehrsministerium habe bei solchen Katastrophen nur kleine Stellschrauben, um zu helfen. "Aber was wir tun können, tun wir, denn bei solchen Unwetterereignissen müssen wir im ganzen Bundesgebiet – gerade mit Blick auf die kommenden Jahre – weiterhin solidarisch sein."