Hamburg. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat seinen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Demnach werden insbesondere Verstöße gegen den Meeresumweltschutz drastischer geahndet. Die einzelnen Bußgeldsätze wurden zum Teil um ein Vielfaches angehoben.
Die verschärften, seit 15. März 2022 gültigen Bußgeldsätze sollen der besonderen Bedeutung des Meeresumweltschutzes gerecht werden und zur Abschreckung beitragen, schriebt das BSH. Verstöße werden auf Grundlage der See-Umweltverhaltensverordnung geahndet, die unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), des Ballastwasser- und des Übereinkommens über Bewuchs-Schutzsysteme (AFS-Übereinkommen) umfasst. Diese Vorschriften regeln das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt und sollen insbesondere Gewässer- und Luftverunreinigungen entgegenwirken.
Die neuen Regelungen sind im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) einsehbar. (ts)