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Neue Verordnung für das Betanken von Fahrzeugen und Kraftstofflagern

23.01.2012 15:47 Uhr
Neue Verordnung für das Betanken von Fahrzeugen und Kraftstofflagern
Tankstellen müssen Maßnahmen zur Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken einleiten
© Foto: Fotolia/Thomas Aumann

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass Tankstellen bis 2018 technische Maßnahmen zur Rückgewinnung von Benzindampf ergreifen müssen

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Berlin. Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen entstehen, sollen in Zukunft zurückgehalten werden. Das ist Ziel einer neuen Verordnung der Bundesregierung (17/8321), mit der eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2009/126/EG) über die sogenannte Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung umgesetzt werden soll. In den Mitgliedstaaten musste die Richtlinie bis 1. Januar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen, die pro Jahr zwischen 100 und 1000 Kubikmeter an Kraftstoff umsetzen. Die Mehrheit dieser Tankstellen sind bereits mit dem erforderlichen Gasrückführungssystem ausgestattet. Den verbleibenden 100 Tankstellen wurde eine Frist bis 2018 eingeräumt. Die Verordnung sieht weiter vor, dass die Verbraucher mit Plaketten an den Zapfsäulen über die installierten Systeme informiert werden sollen. Mit der Verordnung wird außerdem die bereits bestehende Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BlmSchV) um Biokraftstoffe und Rohbenzin erweitert.

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KOMMENTARE


Jürgen Auth

24.01.2012 - 12:51 Uhr

An die Benzindampf-Rückgewinnung denke ich immer, wenn ich meine Motorräder betanke...


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