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Neue Stellen bei KEP-Diensten, mehr Azubis in der Lagerwirtschaft

17.01.2020 14:20 Uhr
Lagerfachkraft, Mann, Palette, Hubwagen, Lager
In der Lagerwirtschaft gibt es aufgrund der körperlichen Belastungen viele Arbeitsunfähigkeitstage
© Foto: Westend61/picture-alliance

In seiner Auswertung der Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und Logistik 2019 hat das BAG Berufe der Lagerwirtschaft, Berufe für Post- und Zustelldienste untersucht.

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Berlin. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die aktuelle Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktsituation sowie die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Berufen der Lagerwirtschaft sowie in Berufen für Post- und Zustelldienste analysiert.

Mehr Stellen, bessere Vergütung

In beiden Berufsgruppen konnten demnach Beschäftigungszuwächse verzeichnet werden. Allerdings war die Entwicklung in den Berufen der Lagerwirtschaft zuletzt weniger dynamisch als in den Vorjahren. In den Berufen für Post- und Zustelldienste entstanden aufgrund des florierenden Onlinehandels zahlreiche neue Stellen. Die meisten neu angestellten Personen kamen dabei aus EU-Ländern. In der Lagerwirtschaft fanden laut der Analyse viele Geflüchtete eine Beschäftigung.

Während die Auszubildendenzahlen in Berufen der Lagerwirtschaft zuletzt gestiegen sind, folgte die Zahl der Auszubildenden in den Berufen für Post- und Zustelldienste seit 2016 einem negativen Trend. Die Zahlen der arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos gemeldeten Personen in der Lagerwirtschaft stiegen zuletzt wieder an, die Zahl der offenen Stellen ging deutlich zurück. Die tariflichen Vergütungen entwickelten sich in beiden Berufsbildern positiv.

Hoher Krankenstand in beiden Branchen

Das Tätigkeitsprofil der Beschäftigten im Lager oder als Zusteller ist oftmals durch körperliche Belastungen gekennzeichnet. Die Folge sind vergleichsweise hohen Krankenstände und überdurchschnittliche viele Arbeitsunfähigkeitstage nieder. Im November 2019 wurde das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) verabschiedet. Das Gesetz soll illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verhindern. (fa)

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