Ab dem 1. Juli 2024 gilt die neue Lkw-Maut für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Wird diese nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Fahrzeughalter sollten sich daher so früh wie möglich eine sogenannte OBU anschaffen. Anderenfalls ist nicht sichergestellt, dass diese vor dem 1. Juli im Fahrzeug eingebaut werden kann. Darauf weißt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hin.
Die automatische Einbuchung mit der On-Board Unit (OBU) bietet sich an, wenn Sie mit möglichst wenig Aufwand die Maut entrichten möchten. Ist das Gerät im Lkw eingebaut, muss sich der/die Fahrer*in nicht mehr manuell per App oder im Internet einbuchen. Damit Sie die OBU nutzen können, müssen Sie zuerst Ihr Unternehmen und Ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren.
Ist Ihr Fahrzeug ab dem 1. Juli 2024 mautpflichtig?
- Werfen Sie dazu einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Maßgeblich ist die Eintragung im Feld F.1: Mautpflichtig werden Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen. Fahrzeuge mit einer tzGm von genau 3,5 Tonnen oder weniger werden nicht mautpflichtig.
- Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat. (So ist ein Gespann mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm auch ab 1. Juli 2024 nicht mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug genau 3,5 Tonnen tzGm oder weniger hat.)
- Die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet werden oder dafür geeignet sind.
- Für Handwerksbetriebe gibt es Ausnahmen von der Mautpflicht.