Berlin. Zum Schutz des Klimas soll der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Verkehr bis zum Jahr 2030 auf rund 32 Prozent steigen – mehr als doppelt so viel wie von der EU vorgeschrieben. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die der Bundestag am späten Donnerstagabend, 20. Mai, verabschiedet hat. Damit werden die Mineralölkonzerne verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken – etwa durch die Verwendung von grünem Wasserstoff oder durch den Einsatz von Ökostrom Elektrofahrzeugen. Gleichzeitig soll mit Biokraftstoff auf der Basis von Palmöl bereits 2023 Schluss sein und damit drei Jahre früher als bisher geplant.
Mit der Neuregelung werde Deutschland zum „Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr“, erklärte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf wurde im Bundestag noch einmal nachgebessert. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit sechs auf 16 Prozent im Jahr 2030 steigen – jetzt müssen es sogar 25 Prozent sein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Ökostromquote für die Luftfahrt eingeführt. Strombasiertes Kerosin muss demnach schrittweise auf einen Anteil von mindestens zwei Prozent steigen. (dpa)