Nachgefragt: Ist die Maut rechtswidrig?
Die geplante Mauterhöhung sei europarechtswirdrig, das weist ein Gutachten im Auftrag von Kraftstoffhersteller Alternoil aus. Im Gespräch mit der VerkehrsRundschau erläutert Henrik Bramlage, Leiter Nachhaltiger Scherlastverkehr bei Alternoil, die Hintergründe.
Ein Gutachten im Auftrag von Alternoil weist aus, die Mauterhöhung sei europarechtswidrig. Aus welchem Grund?
Unser wie auch andere Gutachten kommen zum gleichen Schluss. Die Maut teilt sich in zwei Kategorien auf: Infrastruktur, Lärm- und Luftverschmutzung sowie den CO2-Aufschlag. Beim CO2 sind die Mitgliedstaaten in der Gestaltung frei. Der Referentenentwurf sieht aber vor, dass ein Diesel-Lkw die gleiche Maut wie ein mit 100 % emissionsfreiem Bio-LNG betankter Lkw bezahlen muss. Das ist europarechtswidrig, weil im Rahmen der CO2- Komponente Wasserstoff und Elektro anders als Bio-LNG behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung ist nur beim ersten Infrastruktur-Teil der Maut zulässig, jedoch nicht bei der CO2-Komponente.
Was genau ist das Problem?
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keine Unterscheidung der Mautsätze basierend auf CO2-Emissionen vor. Zwei unabhängige Gutachten…