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Ministerium: Keine Probleme bei der Einfuhr japanischer Lebensmittel

29.10.2012 17:16 Uhr
Ministerium: Keine Probleme bei der Einfuhr japanischer Lebensmittel
Im Hafen von Rotterdam fährt ein LKW durch die Strahlenkontrolle
© Foto: Port of Rotterdam

Das Verbraucherschutz-Ministerium zieht eineinhalb Jahre nach Fukushima eine Zwischenbilanz: Grenzwertüberschreitungen für Europa-Importe gab es in wenigen Fällen.

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Berlin. Auch mehr als eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima gibt es bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sowie auf Seiten des Bundes praktisch keine Berichte über mögliche radioaktive Belastungen japanischer Waren bei der Einfuhr. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am Montag mit. Die Überwachung von Lebensmitteleinfuhren in anderen Staaten der Europäischen Union bestätigten diese Erkenntnis. Die Überschreitungen der geltenden Radioaktivitätsgrenzwerte blieben laut Ministerium auf wenige Einzelfälle im vergangenen Jahr begrenzt, darunter Tee, der nach Frankreich eingeführt werden sollte. Für Lieferungen nach Deutschland sind dem Bundesverbraucherministerium bisher keine Höchstgehaltsüberschreitungen bekannt.

Insgesamt ist der Umfang der Importe von Lebensmitteln aus Japan nach Deutschland sehr gering: Von allen importierten Gütern aus der Land- und Ernährungswirtschaft kamen in den Jahren 2009 und 2010 im Schnitt nur 0,05 Prozent aus Japan. Bei den wenigen importierten Lebensmitteln handelt es sich vorwiegend um Feinkostprodukte wie spezielle Würzsoßen, Wein und Tee.

Gleichwohl soll es auch weiterhin ein strenges Einfuhrregime für Lebensmittel aus Japan geben. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass ab November 2012 die Kontrollen verstärkt risikoorientiert durchgeführt werden sollen: Im Fokus stehen dabei sämtliche Produkte aus der betroffenen Region Fukushima. Daneben sind auch bei bestimmten Produkten aus umliegenden Präfekturen weiterhin Voruntersuchungen vorgeschrieben, vor allem bei Pilzen, Tee, Fischereiprodukten, bestimmten essbaren Wildpflanzen, Gemüsesorten, Obstsorten, Reis, Sojabohnen und den entsprechenden Verarbeitungserzeugnissen. Nicht gefährdete Produkte, bei denen in Japan bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, sind vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Dazu gehören alkoholische Getränke wie Sake, Whiskey und Shochu oder Pflaumenwein und Weinbier. Die Verordnung, die ab 1. November 2012 gelten soll, führt die derzeit geltende Verordnung fort, die am 31. Oktober 2012 ausläuft. Im März 2013 soll die Verordnung auf Basis aktueller Untersuchungsergebnisse aus Japan und aus den EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission erneut überprüft werden. (diwi)

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