Berlin. Am Mittwoch hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zwischen Bund und Deutsche Bahn beschlossen. Bund und Deutsche Bahn hatten sich auf eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Die LuFV II soll ab dem 1. Januar 2015 eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Der Bundeszuschuss soll in dieser Zeit vier Milliarden Euro jährlich betragen – also insgesamt 20 Milliarden Euro. Zudem will die DB selbst in dieser Zeit acht Milliarden Euro in das Netz investieren.
Die bisherige LuFV I umfasst als zentrales Finanzierungsinstrument zum Erhalt des Schienennetzes derzeit ein Volumen von drei Milliarden Euro pro Jahr, wozu der Bund etwa 2,5 Milliarden Euro und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine halbe Milliarde Euro beisteuern. Die Laufzeit der ersten LuFV reichte ursprünglich von 2009 bis 2013 und wurde um zwei Jahre verlängert.
Die neue LuFV war am Mittwochvormittag auch Thema einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages. Alexander Kirchner von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bezeichnete die mit der LuFV II vorgesehene höhere Mittelausstattung als „längst überfälligen Schritt“. Zudem werde mit der LuFV II eine ausreichende Planungssicherheit für die Infrastrukturfinanzierung für zumindest fünf Jahre gesichert. Zugleich bedauerte er, dass die angestrebte Überjährigkeit des Mittelabrufs in der LuFV II nicht umgesetzt worden sei.
Der für Infrastruktur zuständige DB Vorstand Volker Kefer geht davon aus, dass mindestens 1500 Personen zusätzlich eingestellt werden müssen. Er betonte, dass mit der LuFV II jeder Euro, den die DB in der Infrastruktur verdiene, letztendlich in Erhaltungsmaßnahmen investiert würde.
Kritischer sieht Axel Zentner vom Bundesrechnungshof (BRH) die Pläne. Die LuFV II enthalte in einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber der LuFV I. „Dies sind jedoch meist Detailänderungen“, heißt es in seiner Stellungnahme. Dagegen halte der BRH substanzielle Verbesserungen für erforderlich, damit das Finanzierungsverfahren auch den Interessen des Gesetzgebers, des Eigentümers und des Zuwendungsgebers Bund gerecht werde. Der aktuelle Entwurf der LuFV II ist aus Sicht des BRH haushalts- und zuwendungsrechtlich bedenklich und zu einseitig auf die unternehmerischen Interessen des Bahnkonzerns ausgerichtet. (diwi)