Frankfurt/Main. Die Frachttochter der Lufthansa hat es erneut abgelehnt, den Flughafen Hahn im Hunsrück für Nachtflüge zu nutzen. Eine Verlegung der Frachterflotte wäre ökologisch und ökonomisch absurd, reagierte Lufthansa Cargo am Donnerstag auf Vorschläge des Kasseler Logistikprofessors Richard Vahrenkamp. Dieser hatte die Notwendigkeit von nächtlichen Frachtflügen aus Frankfurt bestritten. Die enge Verzahnung der Passagier- und Frachtflugzeuge am Frankfurter Flughafen bleibe die unverzichtbare Grundlage für das Geschäftsmodell des Unternehmens, erklärte der Vorstandschef von Lufthansa Cargo, Karl Ulrich Garnadt.
Lufthansa Cargo befördert nach eigener Darstellung rund die Hälfte der Fracht an Bord ihrer Passagierflugzeuge. Über die Hälfte der nach Frankfurt geflogenen Fracht werde hier im Transit in andere Flugzeuge umgeladen. Wollte man diese Mengen in einem Zwischenschritt nach Hahn fahren, würden im Jahr rund 50.000 Lastwagenfahrten zum mehr als 100 Kilometer entfernten Flughafen notwendig, argumentiert LH Cargo.
"Eine räumliche Trennung unserer Passagier- und Frachtflüge ist ökologisch wie ökonomisch absurd und weltfremd", erklärte Garnadt in einer Mitteilung. Essenziell sei zudem die Möglichkeit für einen "Nachtsprung" nach Nordamerika.
Der Cargo-Chef griff den Wissenschaftler frontal an. Vahrenkamp habe kein einziges Mal mit dem Unternehmen gesprochen. Die vorgestellte Analyse zeige die erschreckende Unkenntnis eines sogenannten Experten und enthalte zahlreiche Fehler. Keinesfalls sei es so, dass bei Lufthansa Cargo nachts keine eilbedürftige Express-Fracht umgeschlagen werde. Man biete den Kunden hingegen Umladezeiten von höchstens 180 Minuten an.
Am Frankfurter Flughafen gilt seit Ende Oktober bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein vorläufiges Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Lufthansa Cargo sieht sich als Hauptbetroffene der Sperre und hat seine Verluste auf bis 40 Millionen Euro im Jahr beziffert. Die hessische Landesregierung hatte im Schnitt 17 Nachtflüge in der fraglichen Zeit genehmigt. (dpa)