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LBT fordert ein elektronisches europäisches Melderegister

16.09.2019 13:34 Uhr
Lkw-Kontrolle, Polizei, A3
Von der Polizei ermittelte Verstöße können oft nicht sanktioniert werden, kritisiert der LBT (Symbolfoto)
© Foto: Sven Hoppe/dpa/picture-alliance

Der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen fordert mehr koordinierte Kontrollen sowie ein elektronisches europäisches Melderegister für den Straßengüterverkehr.

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München. Im Nachgang zu der bayernweiten Lkw-Kontrollaktion stellt der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) fest: Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass „die Bayerische Polizei, oftmals zusammen mit dem Bundesamt für Güterverkehr BAG und dem Zoll großflächige LKW-Kontrollaktionen durchführt und so für mehr Sicherheit im Straßengüterverkehr sorgt“. Gleichzeitig würden diese und ähnliche Schwerpunktkontrollen jedoch zeigen, dass es im internationalen Verkehr sehr schwer sei, die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nachhaltig und konsequent nicht nur zu kontrollieren, sondern auch zu sanktionieren.

So ist es beispielsweise absolut richtig und wichtig, dem Thema Mindestabstand, einer der Hauptunfallursachen im Schwerverkehr durch verfeinerte und häufigere Messungen die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Messungen machen jedoch nur dann Sinn, wenn bei einem Fahrleistungsanteil von inzwischen weit über 40 Prozent auch ausländische Lkw und deren Fahrer im Falle von Verstößen entsprechend sanktioniert werden. Dies sei jedoch nur in Verbindung mit einer nach der Abstandsmessung erfolgten Anhalte-Kontrolle möglich. Fehe eine solche, gehe das Ermittlungsverfahren in aller Regel ins Leere, weil Abstandsverstöße noch nicht einmal in der europäischen Enforcement-Richtlinie betreffend den Informationsaustausch über gefährliche Verkehrsdelikte 2011/82/EU enthalten sind.

Sanktionierung bei Verstößen oft schwierig

Ähnlich verhalte es sich mit den so genannten „Elefantenrennen“ und Verstößen gegen Überholverbote: Nach Generierung des Beweisfotos hat nach europäischem Recht erst einmal eine Halterabfrage im Ausland in der jeweiligen Landessprache zu erfolgen. Kann der Fahrer auf diesem Wege nicht ermittelt werden, scheitere eine Sanktionierung in der Regel bereits daran. Auch andere Rechtsbereiche, wie zum Beispiel die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns im internationalen Verkehr oder die korrekte Einhaltung der regulären Wochenruhezeiten leiden unter fehlenden internationalen Sanktionsmöglichkeiten.

Nach Ansicht des LBT könne hier nur „die schnellstmögliche Schaffung eines einheitlichen, elektronischen europäischen Melderegisters, in dem jeder Straßentransport in Echtzeit registriert und damit kontrollierbar gemacht wird“, Abhilfe schaffen. Bis es soweit ist, müsse die Anzahl der Anhalte-Kontrollen im Zusammenspiel mit verfeinerten Messungen erhöht werden, fordert der LBT. Ergänzend notwendig sei der konsequente Aus- und Neubau von ausreichenden und sozialadäquaten Lkw-Parkplätzen an den Autobahnen. Denn wer die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften einfordere, müsse auch dafür sorgen, dass „die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind“. (tb)

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