Berlin. Lang-Lkw können seit dem 29. Dezember 2017 in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren. Darauf weist das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hin. Mit der 8. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw weite das BMVI das Positivnetz um die von den Bundesländern gemeldeten Strecken weiter aus. Es erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer.
Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Wichtigste Neuerungen der aktuellen achten Änderungsverordnung sind:
- Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1).
- Auch in Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt.
- Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen.
- Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren.
Die achten Änderungsverordnung wurde am 28. Dezember 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am Tag danach in Kraft. Eine Liste mit den neuen Strecken, den BASt-Bericht zum Lang-Lkw Typ 2 und weitere Informationen zum Lang-Lkw gibt es unter: www.bmvi.de/LangLkw (ks)