München. Ist von der "Liste der sieben Todsünden" die Rede, meint dies den Anhang IV zur Verordnung (EG) 1071/2009. Dahinter verbirgt sich eine Liste der schwersten Verstöße, die den Zugang einer Person oder eines Unternehmens zum Güterverkehrsmarkt verhindern können. Anfang des Jahres wurde die Verordnung um die VÖ (EU) 2016/403 ergänzt. Damit wurde das bisherige Punktesystem durch ein anschaulicheres Ampelsystem ersetzt.
Doch was hat sich genau geändert, welche Verstoßkategorien gibt es und was sagen die Ampeln aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unserer neuen Bilderstrecke. Die Informationen dazu entsammen dem Online-Seminar "Die Liste der Todsünden", das die VerkehrsRundschau kürzlich veranstaltet hat. Einen kleinen Einblick vermittelt ein kurzes Video, das vollständige Webinar können VerkehrsRundschau-Abonnenten unter www.verkehrsrundschau-plus.de/fahrer/webinare abrufen. (sno/jt)
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