Im Verkehrssektor wurden im vergangenen Jahr Ziele zum CO2-Ausstoß verfehlt – das Bundesverkehrsministerium sieht daraus folgende gesetzliche Vorgaben als erfüllt an. Ein Sprecher von Minister Volker Wissing (FDP) sagte am Donnerstag, 13. Juli, in Berlin, das Bundeskabinett habe im Juni die Weichen für eine Reform des Klimaschutzgesetzes gestellt und zugleich einen Entwurf für ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Darin seien für den Verkehrssektor weitreichende Maßnahmen vorgesehen. Es sei „gemeinsame Auffassung“ der Bundesregierung, dass das Verkehrsministerium damit der Verpflichtung zur Vorlage zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen nachgekommen sei.
Im Jahr 2022 war im Verkehrs- sowie Gebäudebereich die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Emissionsmenge überschritten worden. Nach dem geltenden Klimaschutzgesetz müssen die zuständigen Ressorts Sofortprogramme für Verbesserungen vorlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Juli ab.
Die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass die Einhaltung von Klimazielen nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft kontrolliert werden soll – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt. Ein zugleich vom Kabinett beschlossenes Maßnahmenpaket soll dazu beitragen, dass eine „Klimalücke“ beim Einsparen von Treibhausgasen bis 2030 kleiner wird.
Der Sprecher Wissings verwies für den Verkehr auf einen vorgesehenen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut, massive Investitionen in die Schiene, den Ausbau von Radwegen, das Deutschlandticket und den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur.