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KEP: Bundesratsinitiative will Verbesserungen für Paketboten

29.01.2024 10:25 Uhr | Lesezeit: 1 min
Paketzusteller bei der Arbeit: Zu sehen ist eine Sackkarre mit Paketen, die von einem Zusteller hinter sich hergezogen wird.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Postrechts, mit der die Bedingungen für Paketzusteller verbessert werden sollen. Der Bundesrat stimmt darüber Anfang Februar ab und schlägt noch Änderungen vor (Symbolbild)
© Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die Arbeitsbedingungen von Paketboten gelten oft als problematisch. Eine Bundesratsinitiative will das ändern und bringt einen Änderungsantrag zur Postgesetz-Novelle ein, der unter anderem Werkverträge betreffen könnte.

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Die niedersächsische Landesregierung will mit einem Verbot von Subunternehmen und Werkverträgen die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern. Ein entsprechender Änderungsantrag zum sogenannten Postrechtsmodernisierungsgesetz sei gemeinsam mit anderen Ländern auf den Weg gebracht worden, teilte das niedersächsische Arbeitsministerium am Sonntag, den 28. Januar mit.

Die Ziele der Postgesetz-Novelle seien faire Bezahlung und guter Gesundheitsschutz für Paketzusteller – „nicht die Steigerung der Gewinnmargen von Onlinehändlern“, sagte der niedersächsische Arbeitsminister Andreas Philippi. Außerdem soll eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere und schwere Pakete eingeführt werden. Darüber soll den Angaben zufolge am 2. Februar im Bundesrat beraten und Stellung genommen werden.

„Wir müssen konsequent handeln, wenn in bestimmten Branchen Arbeitnehmerrechte regelhaft unterlaufen werden“, betonte der SPD-Politiker. Das sei in der Fleischindustrie der Fall und geschehe seit längerer Zeit in der Paketzustellungsbranche.

„Daher sollte auch wie in der Fleischbranche mit einem Verbot von Werkverträgen reagiert werden“, forderte der Minister. „Der ausufernde Einsatz von Subunternehmen und Soloselbstständigen über Werkverträge untergräbt den Mindestlohn und befördert Scheinselbstständigkeit.“

Paketzustellerinnen und Paketzusteller seien häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei Subunternehmen, teilte das Ministerium mit. Große Versandhändler arbeiteten regelmäßig mit einem Netzwerk kleiner und mittelständischer Subunternehmen zusammen.

Einige Versandhändler lagerten die Zustellung über Werkverträge vollständig auf Subunternehmen aus. Wichtig sei, dass schwere Pakete über 20 Kilogramm künftig nur dann von einer Person zugestellt werden dürfen, wenn technische Hilfsmittel zur Verfügung stünden.

Philippi betonte, beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Paketzustellerinnen und Paketzustellern gebe es „deutliche Defizite“. Im Herbst 2019 wurde im Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Paketboten beschlossen.

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