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Italien: Permanente Einschränkungen für Lkw-Transporte

22.10.2019 13:30 Uhr
Italien: Permanente Einschränkungen für Lkw-Transporte
In Rom beginnt das permanente Fahrverbot für Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 3 ab dem 1. November 2019 (Symbolbild)
© Foto: stadtratte/stock.adobe.com

Verschiedene Fahr- und Transitverbote für Lkw schränken Transporte in Rom und Mailand stark ein. Betroffen sind davon Lkw bis zur Schadstoffklasse Euro 3.

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Rom. In Rom beginnt das permanente Fahrverbot ab dem 1. November 2019 und betrifft die Verkehrszone „ZTL – Anello Ferroviario della Capitale“. Der „Anello Ferroviario della Capitale“ entspricht dem gesamten Innenstadtbereich bis zur Salaria im Norden oder der Villa Pamphili im Süden der Stadt. Das Transitverbot gilt rund um die Uhr von montags bis freitags – mit Ausnahme der unter der Woche gelegenen Feiertage. In Mailand und der Region Lombardei gelten erste Einschränkungen für Lkw-Transporte bereits seit dem 1. Oktober 2019.

Bis 31. März 2020 gibt es in Rom eine Übergangsphase. In dieser gilt das absolute Fahrverbot von montags bis freitags jeweils in der Zeit zwischen 7.30 bis 10.30 Uhr sowie von 16.30 bis 20.30 Uhr. Noch werden Sonderregelungen für Fahrzeuge mit Zweistoffmotoren geprüft. Prämien für die Erneuerung der Firmenfuhrparks sind indes nicht geplant.

In Mailand und der Region Lombardei gibt es regionale Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 3 ohne Anti-Partikel-Filter oder solche bis zur Abgasnorm Euro 3 mit entsprechendem Filter. Die Verbote gelten vorerst bis zum Ende des Jahres 2019 jeweils montags bis freitags zwischen 7.30 und 19.30 Uhr.

In der „Area C“ in Mailand (entspricht dem Stadtzentrum) gelten folgende Verbote:

  • Lkw mit Dieselmotor der Klasse Euro 3 oder aber der Klasse Euro 4 mit serienmäßigem Anti-Partikel-Filter mit mehr als 0,0045 Gramm pro Kilometer an Schadstoffemissionen sowie solche ohne konkrete Schadstoffausstoß-Angaben
  • Diesel-Lkw der Klassen Euro 3 und 4 mit serienmäßigem Anti-Partikel-Filter und einem Schadstoffausstoß von mehr als 0,91 Gramm pro Kilowatt oder entsprechende Fahrzeuge ohne Angabe zum Schadstoffausstoß
  • Lkw mit Dieselmotor der Euroklassen 0, 1, 2, 3 und 4 mit nachträglich und nach dem 30. April 2019 installierten Anti-Partikel-Filter und Partikelmasse, die mindestens Euro 4 entspricht. (nja)
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