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Interview: Spediteure wollen das Mindestlohngesetz ändern

20.02.2015 11:46 Uhr
Interview: Spediteure wollen das Mindestlohngesetz ändern
Kritik am Mindestlohngesetz: Frank Huster, Hauptgeschäfts­führer des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV)
© Foto: VerkehrsRundschau/Sepp Spiegl

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster erklärt im Interview, warum der Verband das Mindestlohngesetz für unverhältnismäßig und nicht zielführend hält.

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Auftraggeberhaftung, Dokumentationspflichten, Berechnung der Fahrerarbeitszeiten, Anwendungsbereich – dem Deutschen Speditions- und Logistikverband DSLV geht beim Mindestlohngesetz (MiLoG) einiges gegen den Strich. Vor allem, dass die Regeln auch für grenzüberschreitende Verkehre gelten sollen, dagegen wendet sich der Verband mit Nachdruck. Die Bürokratie sei zu hoch und das Haftungsrisiko zu groß, wie DSLV-Geschäftsführer Frank Huster im Interview mit der VerkehrsRundschau klarstellt.

VerkehrsRundschau: Der DLSV fordert, dass nicht nur Transit-, sondern allgemein grenzüberschreitende Verkehre nicht mehr dem Mindestlohn unterliegen sollen. Mit welcher Begründung?

Frank Huster: Vor dem Hintergrund untragbarer Haftungsrisiken für auftraggebende deutsche Speditionen ist die Anwendung des MiLoG auf Transit- und grenzüberschreitende Verkehre weder verhältnismäßig noch zielführend. Als Auftraggeber haften deutsche Speditionen, während beauftragte ausländische Transportunternehmen als gewollte Normadressaten des MiLoG mit der Verpflichtung zur Zahlung deutscher Mindestlöhne nur schwer haftbar gemacht werden können. Ohne diese Form der Auftraggeberhaftung wäre die Diskussion über den Anwendungsbereich des MiLoG nicht so dringlich.

Widerspricht die von Ihnen angestrebte Änderung nicht dem Mitarbeiterentsendegesetz, das die Einhaltung gewisser Mindeststandards verlangt?

Für ausländisches Fahrpersonal besteht in der Regel kein Bedarf, nach deutschem Mindestlohn entlohnt zu werden, weil es nicht deutschen Lebenshaltungskosten unterliegt. Es fehlt hier an hinreichendem Inlandsbezug.

Aber Kabotageverkehre sollen weiter dem Mindestlohn unterliegen?

Ja, denn hier erfolgt die Leistungserbringung ja ausschließlich in Deutschland.

Der DSLV fordert weitere Änderungen.

Unsere wichtigste Forderung ist die Abschaffung der Auftraggeberhaftung. Speditionen haben keine Möglichkeiten, personenbezogene Lohndaten zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die beauftragten Frachtführer das MiLoG einhalten. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass Bereitschaftszeiten nicht relevant für die Ermittlung des Mindestlohns sind. Letztlich halten wir die Gehaltsschwelle von 2958 Euro, die die Dokumentationspflicht auslöst, für deutlich zu hoch. Dokumentationen über monatliche Einkommen unter 1900 Euro brutto reichen aus, um die Bezahlung des Mindestlohns zu gewährleisten.

Sind Sie wegen des MiLoG im Gespräch mit anderen europäischen Verbänden?

Nein. Die Vertretung der Interessen ausländischer Logistikdienstleister ist nicht Aufgabe des DSLV. Unser europäischer Speditionsverband Clecat hat sich aber geäußert. Er sieht im MiLoG einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, falls bei Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren für den deutschen Streckenteil Mindestlohn gezahlt werden muss.

Befürchten Sie, dass deutschen Speditionen höhere Transportkosten entstehen, falls die ausländischen Frachtführer dem MiLoG unterliegen?

Das ist nicht das zentrale Thema. Aber Haftung und Administrationsauflagen sind derart überzogen, dass grenzüberschreitende Verkehre so überhaupt nicht mehr abzuwickeln sind. Wie kann ein Spediteur der Freistellungserklärung eines Frachtführers – egal, ob aus Portugal, Rumänien oder Deutschland – rechtlich belastbar vertrauen?

Andere Gewerbevertreter argumentieren, es gäbe weniger Wettbewerbsverzerrung, würden ausländische Fahrer bei grenzüberschreitenden Verkehren dem MiLoG unterliegen.

Grenzüberschreitende Transporte von und nach Deutschland wurden lange vor dem MiLoG von überwiegend ausländischen Transportunternehmen durchgeführt. Würden alle europäischen Staaten wie Deutschland handeln, wäre es eine neue Form des Protektionismus und ein Musterbeispiel für zu viel Bürokratie.

Das Interview führt VerkehrsRundschau-Chefredakteurin Birgit Bauer.

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