Insolvenzrecht: Ein Überblick
Mit dem Thema Insolvenz will sich kein Unternehmen befassen. Läuft es gut, ist das auch nicht nötig. Droht allerdings Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist es oft schon zu spät. Daher sollten Unternehmer die Grundlagen des Insolvenzrechts kennen.
Allgemein gibt es für die Eröffnung einer Firmeninsolvenz drei Gründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Juristische Personen müssen gemäß Paragraf 15 a Abs. 1 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) Firmeninsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Dazu gehören unter anderem Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft und UG. Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, für die keine Insolvenzantragspflicht besteht, da deren Unternehmensleitung oder Gesellschafter persönlich mit ihrem privaten Vermögen haften. Dies ist zum Beispiel bei folgenden Rechtsformen der Fall: offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG) oder Einzelkaufmann (e. K.).
Alle Rechtsformen haben gemeinsam, dass sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz anmelden müssen. Sie können…