Stuttgart. Die Polizei in Baden-Württemberg wird ab sofort bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlastet. Anfang November begann nach Auskunft des Innenministeriums vom Freitag ein Pilotversuch zum Einsatz von Privatunternehmen. Bislang mussten Großraum- und Schwertransporte durch Polizisten begleitet werden. Das Projekt ist auf ein Jahr angelegt.
Seit Jahren nimmt die Zahl solcher Transporte stark zu. Ein Grund ist unter anderem die Energiewende, die beispielsweise den Transport von Windkrafträdern erfordert. In vielen Fällen wird dabei als Auflage die Begleitung durch die Polizei angeordnet.
Im Jahr 2016 hatte sie landesweit über 12.000 dieser Transporte begleitet. Dabei fielen fast 45.000 Einsatzstunden an. Im Vergleich zum Jahr 2012 (7509 Transporte) hat die Anzahl der zu begleitenden Fahrten um fast 60 Prozent zugenommen.
Schwertransporte binden Ressourcen
Die Polizei ist bei Großraum- und Schwertransporten in zweierlei Hinsicht tätig. Zum einen kontrollieren die Beamten, ob die erteilten Auflagen und Genehmigungen eingehalten werden und zum anderen ist die tatsächliche Begleitung mit verkehrsregelnden Maßnahmen, beispielsweise dem Sperren von Kreuzungen, verbunden. Diese Aufgabe bindet erhebliche Ressourcen.
„Unser Ziel ist klar, wir wollen die Polizei von vollzugsfremden Aufgaben wie zum Beispiel der Begleitung von Schwertransporten entlasten. Wenn wir die Polizei an dieser Stelle entlasten, kann Sie sich auf ihre Kernaufgaben zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger konzentrieren“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Privatunternehmen mit BF4-Fahrzeugen
Laut einer Rechtsänderung auf Bundesebene sollen Schwertransporte künftig im Regelfall durch sogenannte Verwaltungshelfer begleitet werden. Diese steuern die Begleitfahrzeuge – zum Einsatz kommen moderne BF4-Fahrzeuge – und sind für die sichere Fahrt verantwortlich. Im Gegensatz zur Polizei haben Sie jedoch keine eigene Entscheidungsbefugnis.
Die Verwaltungshelfer werden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei in die Besonderheiten der Strecke eingewiesen. Sie müssen besonders geschult und auf ihre Eignung überprüft sein. (dpa/jt)