Budapest. Der ungarische Transportgewerbeverband MKFE hat gestern mitgeteilt, dass der internationale Straßengüterverkehr nicht von dem am 1. September in Kraft tretenden Einreiseverbot betroffen ist. Darüber informierte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem aktuellen Newsletter.
Wegen der in Ungarn und in anderen EU-Staaten steigenden Zahlen von Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, will die ungarische Regierung ab heute keine Ausländer einreisen lassen und heimkehrende Ungarn in Quarantäne schicken.
Gütertransporte von und nach Ungarn sowie im Transit dürfen aber nach Auskunft des GVN die Staatsgrenze überqueren und die Fahrt ohne Einschränkungen fortsetzen. Dabei seien keine Transitrouten mehr vorgeschrieben.
Lkw-Fahrer ohne Lkw brauchen Sondergenehmigung
Für Lkw-Fahrer, die ohne Lkw nach Ungarn einreisen, bestehen laut GVN hingegen Beschränkungen. In bestimmten, begründeten Fällen könne die ungarische Polizei jedoch eine individuelle Sondergenehmigung für die Einreise erteilen. Als Grund gilt unter anderem "Reisen im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung im Zusammenhang mit einer Speditions- bzw. Transporttätigkeit, deren Zweck ist, den Ausgangspunkt der Speditionsleistung (Ort der Aufnahme der Arbeit) zu erreichen". Eine Sondererlaubnis kann es auch geben, wenn Lkw-Fahrer nach ihrer Arbeitsverrichtung im Personenverkehr heimkehren, wenn die Bestätigung des Arbeitgebers dies nachweist.
Gesundheitscheck für Ausnahme-Erlaubnis erforderlich
Der GVN weist darauf hin, dass die Einreise mit einer Sondergenehmigung erst nach einer gesundheitlichen Untersuchung an der Grenze gestattet wird. Bei Verdacht auf eine Covid-Infektion verweigern die Behörden die Einreise. Auch wenn kein Verdacht auf eine Covid-Infektion bestünde, werde eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. In letzterem Fall können Lkw-Fahrer die Isolation aber abkürzen: Dafür müssen sie laut Verband zwei innerhalb von fünf Tagen und mit 48 Stunden Abstand durchgeführte negative Corona-Tests vorweisen.
Der Antrag für eine Sondergenehmigung kann in ungarischer oder englischer Sprache elektronisch auf der Webseite der ungarischen Polizei oder im Firmenportal beziehungsweise Kundenportal der ungarischen Regierung eingereicht werden. Weitere Informationen finden Betroffene auf der Webseite der ungarischen Regierung.
(sn)