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Gewerkschaft: Mit Big Data gegen Sozialdumping

14.10.2015 13:32 Uhr
Gewerkschaft: Mit Big Data gegen Sozialdumping
Die europäische Gewerkschaft ETF verlangt, dass Verkehrsdaten effizienter genutzt werden, um Sozialdumping im Transport- und Logistikbereich zu verhindern
© Foto: Fotolia/James Thew

Die Europäische Arbeitnehmervertretung ETF fordert, den bestehenden Sozialvorschriften im Lkw-Verkehr durch gezielte Datenanalyse mehr Geltung zu verschaffen.

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Brüssel. Die bestehenden Sozialvorschriften im Lkw-Verkehr reichen grundsätzlich aus, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Das schreibt die Europäische Transportarbeiter-Gewerkschaft (ETF)  in einem aktuellen Papier, in dem sie ihre Wünsche für das von der EU-Kommission geplante „Straßenpaket“ formuliert. Sie würden aber sehr unterschiedlich kontrolliert und eingehalten. Dennoch fordert ETF einige Verbesserungen. 

Die politische Sekretärin der ETF, Chris Pilling, geht davon aus, dass die meisten Vorschläge von den zuständigen Behörden in Europa unterstützt werden. „Wir haben eine Reihe von Mitgliedstaaten besucht, um unsere Vorschläge zu entwickeln und  eng mit ihren Behörden zusammengearbeitet.“

Die Vorschläge der ETF deckten sich „im Wesentlichen mit dem, was die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament seit Jahren anprangert“, sagte deren Verkehrsexperte Ismail Ertug gegenüber der VerkehrsRundschau. „Wir haben in der EU eine Menge soziale Gesetze, die nur unzureichend umgesetzt werden.“ Zum Beispiel, weil die jeweiligen Staaten nicht das notwendige Personal zur Überprüfung und Durchsetzung bereitstellten. Zufrieden ist die ETF mit der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten. Auch die Regeln über die zulässigen Maße und Gewichte sowie den technischen Zustand der Fahrzeuge würden „halbwegs gut durchgesetzt“, heißt es in dem Papier.

Behörden versagen bei Kontrollen

Im Gegensatz dazu versagten die meisten Behörden, wenn es darum gehe, die arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften oder die Kabotage-Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen. Auch die Überprüfung der Auflagen, die zugelassene Transportunternehmen für eine Gemeinschaftslizenz erfüllen müssen, erfolge nur lückenhaft. Der dafür vorgesehene Informationsaustausch zwischen den Zulassungsbehörden der EU-Staaten reiche nicht, um vergleichbare Risikoprofile der Unternehmen zu erstellen. Diese wiederum sollen dafür sorgen, dass die Transportfirmen angemessen geprüft werden.

Die Gewerkschaft kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die in den nationalen Registern (NER) und im europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) gespeicherten Daten über Verstöße gegen EU-Vorschriften nur von den Behörden genutzt werden dürfen, die Lizenzen vergeben oder entziehen. Sie stehen aber nicht den Behörden zur Verfügung, die für die Durchsetzung der Sozial- und Kabotage-Vorschriften zuständig sind (in Deutschland Zoll, BAG und Gewerbeaufsicht).  

Große Hoffnung setzt die ETF auf die Einführung „intelligenter Fahrtenschreiber“, die den genauen Standort des Fahrzeuges zu Beginn und am Ende der Fahrt sowie alle drei Stunden die kumulierte Lenkzeit aufzeichnen. Diese Technologie steht flächendeckend allerdings erst in vielen Jahren zur Verfügung. Bis dahin möchten die Gewerkschafter die schon heute vorhandenen Daten effektiver zur Aufklärung von Sozial- und Kabotage-Vergehen einsetzen. Die existierenden Regeln müssten dafür nicht geändert, sondern nur „marginal revidiert“ werden mit dem Ziel, elektronische Daten aus unterschiedlichen Quellen abzugleichen und „Datenkonflikte“ automatisch zu erkennen.

Riskobeurteilung durch Datenanalyse

Die Datenkonflikte sollen in das Risikoprofil des Unternehmens eingehen, das wiederum Grundlage für die Kontrollen durch die Behörden wäre: Wer häufig auffällt, wird gezielter überprüft. Der Aufbau solcher „Risikobeurteilungssysteme“ ist in der EU grundsätzlich vorgesehen, dabei geht es jedoch vorerst nur um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Straßentransportes. Die Gewerkschaft hält das nicht für ausreichend und möchte auch die „soziale Zuverlässigkeit“ regelmäßig überprüfen.

Dafür unterbreitet die ETF fünf Vorschläge, die aufeinander aufbauen:

  • Verknüpfung der Daten über das Transportunternehmen, das Fahrzeug und den Fahrer durch Übertragung der Daten von Straßenkontrollen an die „Durchsetzungsbehörde“ des Landes, in dem die Kontrolle stattfindet. Sie vergleicht die Angaben mit den Daten aus der NER, ERRU und anderen zur Verfügung stehenden Registern wie dem Binnenmarkt-Informationssystem IMI sowie mit der Voranmeldung.

  • Erweiterung der NER und der ERRU zu „integrierten Unternehmensdateien“, die eine „ganzheitliche Bewertung der Konformität eines Unternehmens zulassen“. Dies sei bei der heute getrennten Beurteilung von Fahrzeug (Ladung, Gewicht, technischer Zustand), Fahrer (Fahrerkarte, Führerschein) und Unternehmen (gültige Lizenz) nicht möglich. Gegenüber dem geltenden Recht setze das voraus, dass in den Registern die Kennzeichen aller von einer Firma verwendeten Fahrzeuge, alle beschäftigten Fahrer (Nationalität, Wohnsitz, Befähigung, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnummer) und der Verkehrsleiter ausgewiesen würden. 

  • Für jedes Kraftverkehrsunternehmen sollen „integrierte Konformitätsberichte“ erstellt sowie im NER und ERRU erfasst  werden. Damit würden die bislang von den Mitgliedstaaten angefertigten Risikoanalysen, die nicht vergleichbar sind, vereinheitlicht. Eine einheitliche und vergleichbare Risikobeurteilung aller Transportfirmen würde effektivere Kontrollen ermöglichen.

  • Beide Register müssten allerdings den Durchsetzungsbehörden auch zur Verfügung stehen. Sie müssten „straßenseitig“ im Kontroll- und im Heimatstaat in Echtzeit auf alle relevanten Daten zugreifen können.

  • Alle Dokumente und Daten, die kontrolliert werden könnten, müssten an Bord des Fahrzeuges in elektronischer Form vorliegen, um einen schnellen Abgleich zu ermöglichen. (tw/ag)
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