Die polnische Regierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es in Polen registrierten Spediteuren erlauben würde, für eine begrenzte Zeit auch im EU-Ausland angemeldete Fahrzeuge auszuleihen und zu nutzen – für den eigenen Bedarf bei Touren und Aufträgen im In- und Ausland. Diese Regelung ist Teil einer Gesetzesnovelle für den Straßentransport.
Anpassung an eine EU-Verordnung
Der Begriff eines Mietfahrzeugs wird in diesem Zusammenhang ins polnische Recht aufgenommen. Eine EU-Verordnung besagt nämlich, dass jedes Mitgliedsland ein Fahrzeug zulassen sollte, wenn es in einem anderen EU-Staat registriert oder bereits für den Verkehr freigegeben wurde.
Eine Umsetzung dieser Regelung würde besonders denjenigen polnischen Transporteuren Vorteile bringen, die zahlreiche internationale Lieferungen durchführen. So könnte eine polnische Spedition beispielsweise eine Tour nach Deutschland mit einem Lkw fahren, aber von dort mit zwei Lkw zurückkehren – dem eigenen und einem in Deutschland gemieteten. Dies kann je nach Lieferbedarf sinnvoll sein und Leerfahrten vermeiden.
Zeitliche Begrenzung noch nicht abschließend definiert
Auch wenn eine Erweiterung der Flotte nur für einen kurzen Zeitraum notwendig erscheint und das Mieten von Fahrzeugen im Ausland günstiger möglich ist als in Polen selbst, würde die neue Regelung willkommene Alternativen ermöglichen. Die Nutzung des im Ausland registrierten Fahrzeugs soll zeitlich begrenzt sein. Eine genaue Zahl wurde hierfür bisher nicht genannt.