Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte am Mittwoch den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Geklagt hatte der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste mit der Begründung, seine rund 200 Mitgliedsunternehmen seien mit der Zahlung der Mindestlöhne überfordert. Ihnen drohe daher die Insolvenz. Das Gericht urteilte, eine vorläufige Eilentscheidung sei nicht nötig. Im Hauptsacheverfahren sei bereits für den 7. März 2008 die mündliche Verhandlung anberaumt. (Aktenzeichen: VG 4 A 15.08)
Gericht lehnt Eilantrag gegen Post-Mindestlohn ab
Konkurrenten der Deutschen Post sind vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert, die seit Jahresbeginn geltenden Mindestlöhne der Branche auszusetzen.