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Flandern erhöht Lkw-Maut trotz Protests der Branche

17.04.2020 11:12 Uhr
Belgien Autobahn
In Belgien gibt es unterschiedliche Lkw-Maut-Tarife für die drei Regionen des Landes Flandern, Wallonie und Brüssel
© Foto: Dursun Aydemir/AA/picture-alliance

Die flämische Regierung hält an der Gebührenanhebung um zwei Cent ab Juli fest. Der belgische Verband für Straßengütertransport Febetra bezeichnet sie in der Corona-Krise als Wahnsinn.

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Brüssel. Die flämische Regierung hält trotz des Protests des belgischen Verbands für Straßengütertransport Febetra an der für den 1. Juli geplanten Erhöhung der Lkw-Maut fest. Der entsprechende Beschluss ist jetzt offiziell im flämischen Amtsblatt veröffentlicht worden, wie belgische Medien übereinstimmend berichten. Febetra reagierte darauf empört.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht für den Transportsektor“, schrieb Febetra Direktor Philippe Degraef auf „Twitter“. Aufgrund der Corona-Krise hätten viele Unternehmen schon jetzt mit finanziellen Problemen zu kämpfen. „Maut-Wahnsinn + Coronavirus = tödlicher Cocktail“, fasste Degraef die Meinung seines Verbandes in einer Gleichung zusammen.

Zwei Cent mehr pro Kilometer ab Juli

Für den 1. Juli hatte Flandern eine Erhöhung der Lkw-Maut um zwei Cent pro gefahrenen Kilometer für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 32 Tonnen geplant. In den vergangenen Tagen hatte Febetra die flämische Regierung dazu aufgerufen, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, mit denen gerade kleinere Transportunternehmen wegen der aktuellen Corona-Krise zurechtkommen müssen, auf diese schon vor Monaten geplante Erhöhung zu verzichten. „Wenn die flämische Regierung ein regelrechtes Massensterben unter den Transportunternehmen verhindern will, muss sie auf unsere Forderung eingehen“, hatte Febetra die Forderung begründet.

In Belgien sind die drei Regionen des Landes Flandern, Wallonie und Brüssel unabhängig voneinander für die Tarife der Lkw-Maut auf ihren Territorien zuständig.

Die kilometerabhängige Lkw-Maut in Belgien wurde im April 2016 eingeführt und gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. (kw)

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