München. Der ehemalige Chef der MAN-Nutzfahrzeugsparte, Anton Weinmann hat zum Auftakt seines Bestechungsprozesses alle Vorwürfe der Anklage als absurd zurückgewiesen. Danach kündigte er am Donnerstag vor dem Landgericht München I an, sich zunächst nicht weiter äußern zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Manager vor, von Bestechungsfällen beim Verkauf von Bussen und LKW in Slowenien und Belgien nicht nur gewusst, sondern diese Praxis auch genehmigt zu haben. Bereits vor Prozessbeginn hatte Weinmann erfolglos versucht, mit Strafanzeigen wegen Verleumdung gegen zwei Staatsanwälte vorzugehen. Zudem will er mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht die Herausgabe der Anklageschrift an die Presse verhindern.
Dies veranlasste den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Eckert noch vor der Verlesung der Anklage zu einer Erklärung - ein ungewöhnlicher Vorgang. Das Verhalten Weimanns mute seltsam an biete doch das Strafverfahren viele Möglichkeiten der Einflussnahme und Beschwerde für einen Beschuldigten.
Dass es zwischen den Ermittlern und dem Gericht etwa Gefälligkeitsentscheidungen bei der Zulassung von Anklagen oder gar Kumpanei geben könne, „weise ich entschieden zurück“, sagte Richter Eckert. Weinmann erwarte ein faires Verfahren. Danach ermunterte der Richter Weinmann, mit dem Gericht bei der Aufklärung der Vorwürfe zusammenzuarbeiten. „Was wir alle nicht beurteilen können, ist, ob Sie nicht auch von ihren Mitarbeitern gelinkt worden sind.»
Niemand werfe ihm vor, aktiv selbst bestochen zu haben, sagte Eckert. Im Gegenteil habe Weinmann viel gegen Korruption unternommen und hart in möglichen Bestechungsfällen durchgegriffen. Die Anklage lautet auf Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Indirekt regte Eckert an, noch einmal über eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals nachzudenken.
Weinmann wies alle Vorwürfe zurück und kündigte an, in dem Verfahren seine Unschuld zu beweisen. Er sei an mancher Stelle vielleicht naiv und gutgläubig gewesen. Aber er sei es schließlich gewesen, der ein striktes Regiment gegen mögliche Bestechungen und Verstöße eingeführt und diese Regelungen auch umgesetzt habe.
„Anstand und Integrität“ seien die Maßstäbe, an denen er sich stets orientiert habe. Er sei für seine harte Haltung bei Fragen der Compliance bekannt gewesen. Von den Vorgängen habe er nichts gewusst.
Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage bis 5. September angesetzt. (dpa)