Brüssel. Die Europäische Union will es Unternehmen erleichtern, den Behörden Informationen in digitaler Form zu übermitteln. Der Rat hat hierzu seinen Standpunkt zum Vorschlag für die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Verwendung elektronischer Frachtbeförderungsinformationen bei allen Verkehrsträgern festgelegt. Răzvan Cuc, rumänischer Verkehrsminister und Präsident des Rates, sieht darin „einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung des Verkehrs“, der zur Einsparung von Zeit und Geld führe.
Nach der allgemeinen Ausrichtung des Rates sind alle entsprechenden Behörden dazu verpflichtet, auf zertifizierten Plattformen elektronisch bereitgestellte Informationen zu akzeptieren, wenn die Unternehmen sich für die Verwendung eines solchen Formats für die Bereitstellung von Informationen als Nachweis der Erfüllung rechtlicher Anforderungen entscheiden. Für die Unternehmen soll es jedoch nach wie vor möglich sein, Informationen in Papierform vorzulegen, wenn sie dies bevorzugen.
Gemeinsame Verfahren und detaillierte Regeln
In einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission gemeinsame technische Spezifikationen festlegen, um die Interoperabilität der verschiedenen für den Austausch von Frachtbeförderungsinformationen verwendeten IT-Systeme und Lösungen sicherzustellen. Mit diesen Spezifikationen sollen auch gemeinsame Verfahren und detaillierte Regeln für den Zugang der Behörden zu diesen Informationen und deren Verarbeitung durch die Behörden festgelegt werden, um für eine einheitliche Anwendung der Regeln zu sorgen.
Das Haupthindernis für die breitere Verwendung digitaler Frachtbeförderungsunterlagen sieht der Rat in der „geringen und uneinheitlichen Akzeptanz digitaler Unterlagen seitens der einzelnen Behörden“. Bisher werde für den Informationsaustausch eine Vielzahl unterschiedlicher, nicht interoperabler IT Systeme verwendet.
Übergangszeitraum verlängert
Der Rat der Europäischen Union hat nun eine Reihe von Präzisierungen in den von der Kommission erstellten Text eingebracht, etwa in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Anforderungen und die Zuständigkeiten aller Beteiligten. Ziel sei es, die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Den Übergangszeitraum hat der Rat von vier auf sechs Jahre verlängert.
Mit dem nun gebilligten Text hat der Rat seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament müssen dem endgültigen Text zustimmen. (tb)