Brüssel/Budapest. Ungarn muss nach einer Entscheidung der EU-Kommission millionenschwere staatliche Finanzhilfen von der nationalen Fluggesellschaft Malev zurückfordern. Die von 2007 bis 2010 geflossenen Gelder hätten gegen EU-Recht verstoßen, entschieden Europas oberste Wettbewerbshüter am Montag in Brüssel. Einen genauen Betrag, den Malev zurückzahlen muss, nannte die Behörde nicht. Die Budapester Regierung erklärte in einer ersten Reaktion, die Entscheidung respektieren zu wollen.
Auf dem Weg zur Privatisierung und Wiederverstaatlichung hatte der ungarische Staat nach EU-Angaben unter anderem ein Darlehen von 76 Millionen Euro an Malev übernommen, einen Steueraufschub von umgerechnet 43 Millionen Euro (13,8 Milliarden Forint) genehmigt, mehrfach das Kapital erhöht (insgesamt 98 Millionen Euro) und Gesellschafterdarlehen (47 Millionen Euro) gewährt.
Nach Ansicht der EU-Behörde verzerrten die Finanzspritzen den Wettbewerb, weil die verlustreiche Airline am freien Markt nur zu sehr viel schlechteren Bedingungen Kredite bekommen hätte - oder gar nicht. Außerdem habe Malev nicht nachweisen können, dass das Unternehmen langfristig wieder rentabel arbeiten würde.
Das ungarische Wirtschaftsministerium erklärte am Montag in einer offiziellen Stellungnahme, dass es die Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter «zur Kenntnis nimmt und respektiert». Das Ressort habe bereits für den Fall eines negativen Bescheids der EU-Behörde entsprechende Pläne ausgearbeitet. Die ungarische Regierung werde sich in ihrer Sitzung am kommenden Montag (16. Januar) mit der künftigen Finanzierung der Malev beschäftigen, hieß es weiter.
Die Wettbewerbshüter hatten den Fall seit Dezember 2010 untersucht. Malev war 2007 nach mehreren erfolglosen Versuchen privatisiert worden und wurde wegen Geldnöte Anfang 2010 wieder verstaatlicht. (dpa)