Brüssel. Güterverkehrsunternehmen sollen Informationen zu Frachtbeförderungen einfacher in digitaler Form an Behörden übermitteln können. Damit dies möglich ist, hat der Europäische Rat am Dienstag neue Vorschriften angenommen, die alle zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dazu verpflichten, auf zertifizierten Plattformen elektronisch bereitgestellte Angaben zu akzeptieren.
Sie sollen Unternehmen auf diesem Weg den Nachweis zu ermöglichen, dass sie rechtliche Anforderungen erfüllen. Derzeit verwenden die meisten Güterverkehrsunternehmen und andere Akteure des Verkehrsgewerbes Unterlagen in Papierform. Die Reform könnte ihnen erhebliche Kosteneinsparungen bringen und den Verkehrssektor effizienter und nachhaltiger machen, teilte der EU-Rat mit.
So geht es auf EU-Ebene weiter
Die heutige Abstimmung im schriftlichen Verfahren bedeutet, dass der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Der Rechtsakt muss nun vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Die neue Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Kommission wird die einschlägigen technischen Spezifikationen annehmen, bevor die Verpflichtung der Behörden in Kraft tritt, elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen zu akzeptieren. (ag)