Brüssel. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit die Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets angenommen. Damit soll mehr Wettbewerb im Schienenverkehr erreicht und der Weg zu einem europaweit einheitlichen Eisenbahnraum bereitet werden. Die Kernforderung der Politiker sieht die Schaffung von unabhängigen und durchsetzungsfähigen Regulierungsstellen in jedem EU-Mitgliedsstaat vor. Sie sollen sicherstellen, dass der Wettbewerb auf den nationalen Märkten für alle Anbieter nach gleichen Regeln gestaltet wird.
Konflikte, wie zum Beispiel bei Anträgen für die Nutzung von bestimmten Strecken, sollen spätestens nach vier Wochen von der Regulierungsstelle bearbeitet sein. Sollte ein Marktteilnehmer mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, soll er sich bei einer EU-Aufsichtsstelle beschweren können.
„Mit diesem Beschluss machen wir einen ersten Schritt zu gleichen Bedingungen in allen EU-Staaten", sagte nach der Abstimmung die italienische Debora Serracchiani, die als Berichterstatterin den Gesetzesvorschlag federführend bearbeitet hatte. In Deutschland würde die Regulierungsstelle – die Bundesnetzagentur – schon gut funktionieren. „Aber nicht in allen Ländern haben wir überhaupt solche Stellen, und manchmal arbeiten sie nicht wirklich unabhängig oder viel zu langsam", sagte Serracchiani.
Keine Trennung von Netz und Betrieb
Das stark umstrittene Vorhaben, eine klare Trennung zwischen Netz und Betrieb zu fordern, nahmen die EU-Abgeordneten aus dem Gesetzesvorschlag heraus. Mit diesem Thema soll sich ein eigenständiger Vorschlag der EU-Kommission beschäftigen, den die Behörde bereits für kommendes Jahr angekündigt hat.
Das Plenum des Europaparlaments muss dem Beschluss des Verkehrsausschusses noch zustimmen. Die Abstimmung wird voraussichtlich im November stattfinden. Danach gilt es, eine Einigung mit dem EU-Mitgliedsstaaten zu finden. Diese hatten bereits im Juni ihre Positionen zum überarbeiteten Ersten Eisenbahnpaket festgelegt. Sie weichen bei der Forderung nach starken nationalen Regulierungsstellen zum Teil deutlich von den Vorstellungen der EU-Abgeordneten ab. (kw)