Brüssel. Der Rat hat am Donnerstag, 13. Juni, verbindliche Ziele für die Berücksichtigung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Mitgliedstaaten beschlossen. Mit der Reform werden Mindestziele für saubere leichte Nutzfahrzeuge (PKW und Kleintransporter) und schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) eingeführt, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene einzuhalten sind, zusammen mit einer laut EU „einfachen Methode für ihre Berechnung“. Die Maßnahmen betreffen zwei unterschiedliche Bezugszeiträume, die 2025 beziehungsweise 2030 enden.
Die EU weist darauf hin, dass der Text auch eine neue Definition des Begriffs „sauberes Fahrzeug“ enthält: Bei leichten Nutzfahrzeugen werden die CO2-Emissionsnormen zugrunde gelegt, wobei ab 2026 ein CO2-Grenzwert von Null gelten werde. Bei schweren Nutzfahrzeugen wird künftig die Verwendung alternativer Kraftstoffe maßgeblich sein. Der Anwendungsbereich der Vorschriften werde ausgedehnt, so dass mehr Vergabeverfahren erfasst werden. Auch sollen die neuen Vorschriften für ein breiteres Spektrum von Diensten gelten, etwa für öffentliche Straßenverkehrs-, Personensonderbeförderungs- und Abfallentsorgungsdienste sowie Post- und Paketzustelldienste.
Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alle drei Jahre über die Umsetzung der Neuregelung Bericht erstatten, wobei der erste Bericht bis zum 18. April 2026 vorzulegen ist.
Die neuen Vorschriften sollen laut EU die Marktsicherheit erhöhen, Innovationen anregen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern. Saubere Fahrzeuge sollen zudem dazu beitragen, dass Europa seine Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Übereinkommens erfüllt. (tb)